Jugend und Bildung
Zentrale Vormerkung
Sie suchen einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung in Dischingen?
Die Gemeinde Dischingen bietet hierfür einen familienfreundlichen Service an. Ihren Bedarf können Sie über die Zentrale Vormerkung anmelden.
Bitte beachten Sie den einheitlichen Anmeldestichtag, der auf den 31. Dezember eines jeden Jahres für das darauffolgende Kindergartenjahr festgelegt ist. Die vorgeburtliche Vormerkung ist nicht zulässig. Es werden keine Kinder unter 1 Jahr aufgenommen.
Ihre Vormerkung bleibt so lange gültig, bis Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen wurde.
Für die Aufnahme von Kindern von 1 Jahr bis Schuleintritt in den kommunalen und kirchlichen Kindergärten gelten die vom Gemeinderat beschlossenen Aufnahmekriterien. Mehr dazu
Anmeldungen können über das ganze Kindergartenjahr getätigt werden. Je nach Verfügbarkeit werden auch über das Jahr verteilt Betreuungsplätze angeboten.
ZENTRALE VORMERKUNG

Sofern ein Platz zur Verfügung steht, werden Sie bis spätestens Mitte Februar direkt von der Vormerkstelle informiert. Sollte dies nicht der Fall sein, setzten wir Sie auf die Warteliste. Auch hier erhalten Sie eine Mail.
Bitte beachten Sie:
- Jedes Kind kann nur einmal vorgemerkt werden.
- Das Datum der Vormerkung hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe!
- Geschwisterkinder müssen einzeln vorgemerkt werden.
- Kinder die in einer Krippengruppe betreut werden und bei denen ein altersbedingter Wechsel ansteht, wechseln nicht automatisch in eine Kindergartengruppe (auch nicht im gleichen Haus), sondern sind ebenfalls rechtzeitig vorzumerken.
- Anmeldungen können über das ganze Kindergartenjahr getätigt werden. Je nach Verfügbarkeit werden auch über das Jahr verteilt Betreuungsplätze angeboten.
- Kinder sind bis zum 31. Dezember des Vorjahres, in dem sie in die Kindertageseinrichtung aufgenommen werden sollen, vorzumerken.
- Die Kindertageseinrichtungen selbst nehmen keine Vormerkung vor.
- Zuziehende Familien werden mit Nachweis (Mietvertrag oder der notariell beurkundete Kaufvertrag über eine Wohnung / ein Haus auf der Gemarkung Dischingen inkl. den Teilorten) in die Platzvergabe aufgenommen. Der Nachweis ist über die Zentrale Vormerkung hochzuladen.
- Bitte laden Sie die Bescheinigung des Arbeitgebers über ein Arbeitsverhältnis als Nachweis für den Betreuungsbedarf in einer Kindertagesstätte über das Portal hoch.
Arbeitgeberbescheinigung – Nachweis für den Betreuungsbedarf
Sie haben Fragen zur Zentralen Vormerkung oder keine Möglichkeit das Internet zu nutzen? Bitte nehmen sie Kontakt zu uns auf:
Gemeinde Dischingen
Marktplatz 9
89561 Dischingen
Telefon: 07327 81-34