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Öffentliche Bekanntmachung: Erteilung der Genehmigung des FNP 2020, Fortschreibung 2030 der Gemeinde Dischingen zum BPlan "Aschenfeld, Erste Änderung"

von Maiershofer

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen hat am 15.09.2025 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2020, Fortschreibung 2030 der Gemeinde Dischingen im Parallelverfahren
mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Aschenfeld, erste Änderung“ in Dischingen einschließlich eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB festgestellt. Mit Bescheid vom 21.11.2025 hat das Landratsamt Heidenheim die 3. Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt.

Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Bereich von Dischingen, nördlich der Fleinheimer Straße. Der räumliche Geltungsbereich der 3. Flächennutzungsplanänderung entspricht dem Geltungsbereich
des Bebauungsplans „Aschenfeld, Erste Änderung“ und umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Dischingen: Flurstücke 1678/7, 1678/6, 1678/5, 1678/4, 1683/1, 1682/1, 1682/2, 1681/3 und 1679/4 sowie Teilbereiche der Flurstücke 1683 und 1678. Maßgebend sind der zeichnerische Teil vom 04.12.2023/ 12.05.2025, der schriftliche Teil vom 04.12.2023/12.05.2025 gefertigt von KOLB Ingenieure aus Steinheim am Albuch, und die Begründung sowie der Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung. Der Geltungsbereich geht aus dem Lageplanausschnitt zur3. Flächennutzungsplanänderung hervor.

Erteilung der Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2020, Fortschreibung 2030 der Gemeinde Dischingen zum Bebauungsplan „Aschenfeld, Erste Änderung“

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