Aktuelles
Bericht Gemeinderatssitzung am 23.02.2026
von Maiershofer
1. Einwohnerfragestunde
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung erkundigte sich ein Bürger nach Details zum Haushaltsplan für das Jahr 2026. Insbesondere interessierte er sich für die Entwicklung der liquiden Mittel, die Pro-Kopf-Verschuldung sowie die geplanten Kreditaufnahmen.
Ein weiterer Bürger griff das Thema der Pro-Kopf-Verschuldung auf und äußerte Bedenken hinsichtlich der Finanzierung künftiger Projekte.
2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
Der Gemeinderat beschloss in seiner letzten Sitzung, Herrn Wolfgang Lehnert als neuen Bauhofmitarbeiter zu beschäftigen.
3. Antrag von Herrn Gemeinderat Dr. Hermann Eckstein auf Entlassung aus dem Ehrenamt
Mit Schreiben vom 23.12.2025 beantragte Herr Dr. Hermann Eckstein sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat gemäß § 16 Abs. 1 Gemeindeordnung aus Altersgründen. Die Verwaltung stellte das Vorliegen eines entsprechenden Ausschiedsgrundes fest.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dem Antrag stattzugeben und dem Ausscheiden von Herrn Dr. Eckstein mit sofortiger Wirkung zuzustimmen.
4. Feststellung von Ablehnungsgründen des ersten Nachrückers
Mit Wirkung zum 23.02.2026 scheidet Gemeinderat Dr. Hermann Eckstein gemäß § 16 Abs. 1 GemO aus dem Gemeinderat der Gemeinde Dischingen aus. Er hatte für die ÖDP ein Direktmandat im Wahlbezirk Hauptort Dischingen errungen.
Nach dem amtlichen Wahlergebnis wäre Herr Robert Mundinger mit 341 Stimmen als erster Ersatzbewerber nachgerückt. Herr Mundinger lehnte die Übernahme des Mandats aus familiären Gründen nach § 16 GemO ab.
Der Gemeinderat stellte einstimmig fest, dass ein wichtiger Grund für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit vorliegt.
5. Nachrücken von Herrn Gemeinderat Oliver Milbich - Feststellung von Hinderungsgründen und Verpflichtung
Nach der Reihenfolge der Ersatzpersonen der ÖDP-Liste wäre zunächst Herr Robert Mundinger in den Gemeinderat nachgerückt. Herr Mundinger hat die Übernahme des Ehrenamtes aus familiären Gründen abgelehnt.
Als nächster Listenbewerber rückt somit Herr Oliver Milbich in den Gemeinderat der Gemeinde Dischingen nach. Herr Milbich hat seine Bereitschaft zum Eintritt erklärt. Die Wählbarkeit ist gegeben; Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 1 GemO liegen nicht vor.
Der Gemeinderat stellte einstimmig fest, dass bei Herrn Oliver Milbich keine Hinderungsgründe vorliegen.
6. Wahl des Vertreters der Gemeinde Dischingen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Egaugruppe
Herr Dr. Eckstein wurde bislang als Vertreter der Gemeinde Dischingen in den Zweckverband Wasserversorgung Egaugruppe entsandt. Aufgrund seines Ausscheidens aus dem Gemeinderat ist die Vertreterposition neu zu besetzen.
Der Gemeinderat beschloss, Herrn Oliver Milbich als Vertreter der Gemeinde Dischingen in den Zweckverband Wasserversorgung Egaugruppe zu entsenden.
7. Vorstellung des Konzepts Ganztagesbetreuung an der Egauschule Dischingen - Beratung und Beschlussfassung
Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder an Grundschulen beginnend mit Kindern der Klassenstufe 1. Dieser wird sukzessive in den nächsten vier Jahren auf alle Grundschulkinder bis zur 4. Klasse ausgeweitet und gilt im Umfang von 8 Zeitstunden von Montag bis Freitag in 48 von 52 Wochen im Schuljahr. Der Anspruch gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts und der Ganztagesschule insoweit als erfüllt.
Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen, müssen bis zum 15. März 2026 mitteilen, in welchem Umfang sie gegebenenfalls während der Schulwochenzeit und/oder in den Ferien bei einschließlich zum 31. Juli 2027 ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot in Anspruch nehmen wollen.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Schulleitung ein Konzept für die Ganztagesbetreuung erarbeitet.
Betreuungsmodule:
Es stehen den Eltern folgende Module zur Buchung zur Auswahl:
Modul 1 von 7.00 Uhr bis 7.45 Uhr
Modul 2 von 7.45 Uhr bis 8.35 Uhr
Modul 3 von 12.05 Uhr bis 13.00 Uhr
Modul 4 von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Modul 5 von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Ferienbetreuung:
Die Ferienbetreuung erfolgt analog zu den im regulären Schulbetrieb geltenden Betreuungsmodulen, sodass Eltern die für ihre Kinder passenden Zeitmodule auch in den Ferien verbindlich buchen können.
Die Schließtage werden so festgelegt, dass sowohl die organisatorischen Abläufe innerhalb der Einrichtung als auch die Urlaubsplanung des Betreuungspersonals berücksichtigt werden können.
Die Schließtage verteilen sich 2026/2027 wie folgt:
Weihnachtsferien: 23.12.2026 – 10.01.2027 (10 Schließtage)
Brückentag Christi Himmelfahrt: 07.05.2027 (1 Schließtag)
Brückentag Fronleichnam: 28.05.2027 (1 Schließtag)
Sommerferien: 18.08.2027 – 29.08.2027 (8 Schließtage)
Während der übrigen Ferienzeiten wird eine Betreuung im Rahmen der verfügbaren personellen und räumlichen Kapazitäten angeboten.
Die Kommunen einigten sich darauf, dass bei einer zu geringen Zahl der Inanspruchnahme des Angebotes vor Ort die Ferienbetreuung interkommunal angeboten wird.
Finanzierung:
Für die bisherige Betreuung wurden keine Gebühren erhoben, da die Gemeinschaftsschule als wahlweise Ganztagsschule an vier Tagen mit jeweils acht Stunden betrieben wird. Künftig ist für die Ferienbetreuung die Erhebung eines Elternentgelts vorgesehen. Der Beitrag beträgt für 8 Stunden an 5 Tagen 52,80 € pro Kind und Woche. Kosten für Verpflegung und weitere Auslagen sind in dem empfohlenen Elternanteil nicht enthalten.
Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse:
- Der Gemeinderat stimmt dem Konzept zur Ganztagesbetreuung an der Egauschule zu. Es wird das Ziel verfolgt, das Betreuungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler der Egauschule zugänglich zu machen.
- Der Gemeinderat stimmt den oben aufgeführten Schließtagen zu.
- Der Gemeinderat beschließt für die Betreuung während den Ferien ein Entgelt von 52,80 € pro Kind und Ferienwoche zu erheben.
8. Fünfte Änderung des Flächennutzungsplans 2020, bezüglich des Bebauungsplans "Freiflächen PV-Anlage am Egauwasserwerk", Billigung Vorentwurf, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange, Beschluss über die öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat hat am 22.01.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen-PV-Anlage Egauwasserwerk LW“ in Ballmertshofen sowie die parallele Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Geplant ist nordwestlich von Ballmertshofen auf einer Fläche von rund 2 Hektar die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur nachhaltigen Stromversorgung des Egauwasserwerks des Zweckverbands Zweckverband Landeswasserversorgung. Bauherr ist der Zweckverband.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 731 und 747 (Gemarkung Ballmertshofen) und soll als Sondergebiet „Freiflächen PV-Anlage“ ausgewiesen werden. Die Erschließung erfolgt über bestehende landwirtschaftliche Wege. Zulässig sind neben den Solarmodulen die erforderlichen Nebenanlagen. Die Umweltbelange wurden im Rahmen eines Umweltberichts sowie durch artenschutzrechtliche Untersuchung und Fachgutachten geprüft.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
In der Sitzung am 26.01.2026 wurde der Antrag zur geplanten Anlage zunächst zurückgestellt. Hintergrund waren offene Fragen zur Flächenabgrenzung, die zwischenzeitlich verwaltungsintern geprüft wurden.
Der Gemeinderat fasste folgende einstimmige Beschlüsse:
- Für den im zeichnerischen Teil der Flächennutzungsplanänderung dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB eine Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt.
- Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans, erstellt von Kolb Ingenieure aus Steinheim am Albuch vom 26.01.2026 bestehend aus zeichnerischem Teil und Begründung, sowie Umweltbericht und artenschutzrechtliche Einschätzung in der Fassung des Büros Zeeb & Partner vom 17.12.2025, Blendgutachten vom 06.05.2024 und hydrologischem Gutachten in der Fassung von HPC AG in der Fassung vom 27.05.2025
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
- Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung wird auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und somit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
9. Bebauungsplan "Freiflächen PV-Anlage am Egauwasserwerk", Billigung des Vorentwurfs, Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange, Beschluss über die öffentliche Auslegung
Zu den Ausführungen des Sachverhaltes wird auf TOP 8 verwiesen.
Der Gemeinderat fasste folgende einstimmige Beschlüsse:
- Für den im zeichnerischen Teil dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.
- Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans „Freiflächen PV-Anlage am Egauwasserwerk“ mit den örtlichen Bauvorschriften erstellt von Kolb Ingenieure aus Steinheim am Albuch vom 26.01.2026 bestehend aus zeichnerischem Teil, schriftlichem Teil und Begründung, sowie Umweltbericht und artenschutzrechtliche Einschätzung in der Fassung des Büros Zeeb & Partner vom 17.12.2025, Blendgutachten vom 06.05.2024 und hydrologischem Gutachten in der Fassung von HPC AG in der Fassung vom 27.05.2025
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
- Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Freiflächen PV-Anlage am Egauwasserwerk“ wird auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und somit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
10. Einvernehmen zu Bauanträgen
Gemeindemitarbeiterin Oberschmid stellte 3 Bauvorhaben vor. Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Bauanträgen zugestimmt und das baurechtliche Einvernehmen erteilt:
- Erweiterung Wohngebäude durch Umnutzung und Neuerrichtung Stadel zum Wohnraum, Flurstück Nr. 13, Wasserschapfgasse 6, Ballmertshofen
- Neubau eines Wärmepufferspeichers, Flurstück Nr. 316, Q-Hof, Frickingen
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz, Flurstück Nr. 647, Mühlstraße 12, Dunstelkingen
11. Bekanntgaben
Bewilligung Förderanträge zur Sanierung von Feldwegen
Bürgermeister Schabel gibt bekannt, dass die Gemeinde Dischingen mit den beiden Förderanträgen zur Sanierung von Feldwegen erfolgreich war. Beide Anträge wurden mit der maximalen Fördersumme von jeweils 100.000 € bewilligt.
Termine der nächsten Sitzungen:
16.03., 20.04., 11.05., 15.06., 06.07., 27.07.2026
12. Anfragen
- Ein Gemeinderat erkundigte sich nach dem aktuellen Sachstand hinsichtlich des undichten Daches am Feuerwehrmagazin. Bürgermeister Dirk Schabel berichtete, dass bereits ein Vor-Ort-Termin stattgefunden habe. Die erforderlichen Maßnahmen zur Schadensbehebung seien vom Vermieter vorbereitet; die Umsetzung erfolge, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen.
- Es wurde zudem nach dem aktuellen Stand der Brandschutzmaßnahmen an der Grundschule gefragt. Bürgermeister Schabel erläuterte, dass die Verwaltung hierzu voraussichtlich in der März‑Sitzung berichten werde.
- Auf Nachfrage eines weiteren Gemeinderats zum Sachstand hinsichtlich des Rückschnitts einer Hecke in der Friedhofstraße teilte Gemeindemitarbeiterin Oberschmid mit, dass hierzu bereits Gespräche geführt worden seien. Die Angelegenheit habe inzwischen geklärt werden können.
- Ein Mitglied des Gemeinderats erkundigte sich nach den aktuellen Nutzungszahlen des ÖPNV‑Taxis und regte an, die Bürgerschaft künftig noch gezielter über dieses Angebot zu informieren. Bürgermeister Schabel erläuterte, dass entsprechende Nutzungsdaten vom Landratsamt erhoben werden. Die dort koordinierten Informations- und Werbemaßnahmen seien bereits angelaufen.
- Ein weiterer Gemeinderat erkundigte sich allgemein über Grünflächen.
13. Einwohnerfragen zur Sitzung
Es wurden keine Fragen zur Sitzung gestellt.