Aktuelles
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB - "Am Flecken" in Demmingen
von Maiershofer
Der Planvorentwurf wurde am 18.12.2025 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Planvorentwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung „Am Flecken“ in Demmingen des Ingenieurbüros G+H Ingenieurteam GmbH mit Stand vom 18.12.2025 bestehend aus zeichnerischem Teil, Begründung und Umweltbericht seinen Anlagen, wird im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von
Montag, den 19.01.2026 bis einschließlich Freitag, den 20.02.2026
veröffentlicht. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern und Anregungen vorbringen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Gemeindeverwaltung Dischingen (Marktplatz 9, 89561 Dischingen, Zimmer 1) während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse en@gh-ingenieurteam.de). Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Dischingen (Marktplatz 9, 89561 Dischingen, Zimmer 1) während der üblichen Dienststunden abgegeben werden.
Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Es wird gemäß § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Weiterhin wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend gemacht werden können.
Datenschutz:
Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen gespeichert werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Weitere Dateien:
Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Dischingen
Naturschutzfachliche Relevanzuntersuchung
Dischingen, 16.01.2026
Dirk Schabel
Bürgermeister