Die malerische Stadt Dischingen liegt eingebettet in eine grüne Hügellandschaft unter bewölktem Himmel.

Aktuelles

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss "In den Wannen II"

von Jakober

Öffentliche Bekanntmachung

 

Bebauungsplan „In den Wannen II“ in Dischingen

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Gemeinde Dischingen hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in öffentlicher Sitzung am 17.02.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „In den Wannen II“ aufzustellen. Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren. Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

 

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 6,5 ha und befindet sich am westlichen Ortsrand der Gemeinde Dischingen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 988/4, 1000, 1000/1, 1001, 1002, 1003, 1004, 1004/1, 1005 und 1006 ganzheitlich sowie die Flurstücke 993 und 987/2 anteilig. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Gewerbegebietes gem. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) 2020, ‚Fortschreibung 2030 der Gemeinde Dischingen sieht für den Planbereich bereits geplante Gewerbebauflächen vor. Ein Bebauungsplan, der für den Planbereich Gewerbeflächen festsetzt, entspricht somit dem wirksamen FNP; eine Änderung des FNPs ist nicht notwendig.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich:

Dischingen, den 21.02.2025

 

Dirk Schabel

Bürgermeister

< zur News-Übersicht

Das Logo der Gemeinde Dischingen zeigt eine stilisierte Karte mit roten und gelben Segmenten neben dem Schriftzug "Dischingen".

Gemeindeverwaltung Dischingen
Marktplatz 9
89561 Dischingen

 
Tel. (0 73 27) 81-0
Fax (0 73 27) 81-43
info@dischingen.de

Öffnungszeiten Rathaus Dischingen

Montag - Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr

Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr

außerdem Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr

Wir bitten um Terminvereinbarungen bei Anliegen auf dem Bürger- & Standesamt entweder Online
oder unter 07327 81-0.

Barrierefreie Ansicht