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Leichte Sprache
Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Webseite
Das ist die Internetseite von der Gemeinde Dischingen

Die erste Seite einer Internetseite ist die Startseite.
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Hinweise zur Navigation:
Wir erklären Ihnen nun die Bedienung der Homepage.
Wir erklären Ihnen, wie Sie zu Seiten navigieren.
Wir erklären Ihnen, wie unsere Homepage aufgebaut ist.
Auf der Startseite sehen Sie oben unser Logo.
Dieses Logo ist auf jeder Seite an dieser Stelle.
Mit einem Klick auf das Logo kommen Sie immer wieder zurück zur Startseite.

Oben finden Sie das Hauptmenü.
Im Hauptmenü gibt es verschiedene Rubriken.
Die Rubriken lauten wie folgt:
1. Leben in Dischingen
2. Rathaus & Politik
3. Kultur & Freizeit
4. Wirtschaft & Gewerbe
Der Inhalt der Rubriken wird später genauer erklärt.

Das Suchfeld finden Sie immer oben rechts.
Es ist auf jeder Seite an dieser Stelle

Auf der Startseite sind auch weiterführende Links.
Sie können hier per Klick interessante Themen auswählen

Unter dem Hauptmenü sehen Sie Informationen.
Die zeigen zum Beispiel Neuigkeiten oder Termine.
Sie können diese Artikel anklicken.
Dann gelangen Sie zum Artikel.

Auf der Startseite gibt es einen Bereich mit Texten in Leichter Sprache.
Auf der Startseite gibt es einen Bereich mit einem Video in Gebärdensprache.
Auf der Startseite gibt es einen Bereich zur Barrierefreiheit.
Wenn Sie darauf klicken, dann öffnet sich die Infoseite dazu.

Sie können mit der Maus auf die Punkte im Hauptmenü gehen.
Wenn Sie die Maus darüber bewegen, dann geht eine Übersicht auf.
Sie sehen dann alle Inhalte zu einem Bereich.
Sie können dann auf eine Seite klicken.
Dann gelangen Sie zu der jeweiligen Seite.

Auf den Seiten sind oft Bilder enthalten.
Sie können die Seite „Kontakt“ anklicken.
Es geht dann ein Formular auf.
Sie können uns dann eine Nachricht schreiben.
Zum Inhalt:
Nun erklären wir Ihnen die Inhalte unserer Homepage.
Wir erklären Ihnen die wichtigsten Inhalte.
Wir erklären Ihnen die wichtigsten Menübereiche.
Im Bereich „Leben in Dischingen“ finden Sie folgende Informationen
- zu Kindergärten
- zu Schulen
- zu Baugebieten
- zu weiteren Themen
Im Bereich „Rathaus & Politik“ finden Sie
- die Anlaufstellen der Verwaltung
- die Ansprechpartner-innen
- unsere Dienstleistungen
- Informationen über die Gemeinde Dischingen
- weitere Stellen
Im Bereich „Kultur & Freizeit“ finden Sie Informationen
- zu Übernachtungsbetrieben
- zu Essen und Trinken
- zu Freizeitanlagen
Der Bereich „Wirtschaft und Gewerbe“ ist die Rubrik, in der Bürgerinnen und Bürger Informationen über die Firmen bekommen.
Wesentliche Hinhalte der Erkärung zur Barrierefreiheit:
a) die nicht barrierefreien Inhalte:
-
- Formulare und Dokumente, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
- Videos haben teilweise keinen Untertitel.
- Keine Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache.
- Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von dischingen.de können nicht barrierefreie Inhalte führen.
- Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzten die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.
b) Kontaktangaben der öffentlichen Stelle:
Wenn Sie auf unserer Webseite auf Barrieren stoßen oder Kritik an unserer Umsetzung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Schicken Sie dazu bitte eine E-Mail an die Verwaltung (info@dischingen.de) oder weden Sie sich telefonsich unter 07327 - 810 an uns.
c) Hinweise zum Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsverfahren:
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren. Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
barrierefreiheit-bw.de
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
0711 12339375
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen die Seite gut erklärt haben.
Wenn Sie Fragen haben, klicken Sie auf „Kontakt“.
Auf der Seite „Kontakt“ können Sie uns eine Nachricht senden.