Digitales Rathaus & Formulare
Antrag auf Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen und den Erwerb von Feuerwerk der Klasse II
Für das Abbrennen und den Erwerb von Feuerwerk der Klasse II benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Das Abbrennen von Feuerwerk wird ausschließlich zu runden Geburtstagen ab dem 40. Lebensjahr sowie zu Hochzeiten genehmigt.
Durch Einreichung des Antrags erklären Sie sich mit den Auflagen und Bedingungen der Gemeinde Dischingen einverstanden.