Die malerische Stadt Dischingen liegt eingebettet in eine grüne Hügellandschaft unter bewölktem Himmel.

Digitales Rathaus & Formulare

Antrag auf Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen und den Erwerb von Feuerwerk der Klasse II

Für das Abbrennen und den Erwerb von Feuerwerk der Klasse II benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Das Abbrennen von Feuerwerk wird ausschließlich zu runden Geburtstagen ab dem 40. Lebensjahr sowie zu Hochzeiten genehmigt.

 

Durch Einreichung des Antrags erklären Sie sich mit den Auflagen und Bedingungen der Gemeinde Dischingen einverstanden.

Antrag auf Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen und den Erwerb von Feuerwerk der Klasse II
Das Logo der Gemeinde Dischingen zeigt eine stilisierte Karte mit roten und gelben Segmenten neben dem Schriftzug "Dischingen".

Gemeindeverwaltung Dischingen
Marktplatz 9
89561 Dischingen

 
Tel. (0 73 27) 81-0
Fax (0 73 27) 81-43
info@dischingen.de

Öffnungszeiten Rathaus Dischingen

Montag - Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr

Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr

außerdem Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr

Wir bitten um Terminvereinbarungen bei Anliegen auf dem Bürger- & Standesamt entweder Online
oder unter 07327 81-0.

Barrierefreie Ansicht