Baurecht
Bodenrichtwerte
Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (zum Beispiel Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werden Gutachten ausgefertigt, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) für die folgenden Objekte bestimmen:
• bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
• unbebaute Grundstücke
• unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
• grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel Erbbaurechte)
• Eigentumswohnungen
Der Gutachterausschuss legt im normalerweise zweijährigen Turnus die Bodenrichtwerte für die erschlossenen Grundstücke im Gemeindegebiet fest. Mit der Reform und Zusammenlegung der Gutachterausschüsse zum 01.07.2020 ist der Gemeinsame Gutachterausschuss der Stadt Heidenheim Ansprechpartner für Bodenrichtwerte und Verkehrswertgutachten:
Stadt Heidenheim
Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Heidenheim
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim
Tel.: 07321/327-6315
E-Mail: gutachterausschuss@heidenheim.de
Die aktuelle Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 01.01.2025 finden Sie HIER. Die Richtwerte mit dem Stichtag 01.01.2022 unter "Grundsteuer B", sowie die Richtwerte zum Stichtag 01.01.2025 finden Sie auch unter "BORIS BW".
Die Bodenrichtwerte nach den Preisverhältnissen zum 01.01.2025 können HIER ONLINE abgerufen werden.