Die malerische Stadt Dischingen liegt eingebettet in eine grüne Hügellandschaft unter bewölktem Himmel.

Baurecht

Bauantrag/Baugenehmigung

Falls Sie bauliche Anlagen oder sonstige Einrichtungen auf einem Grundstück auf dem Dischinger Gemeindegebiet errichten, ändern oder abbrechen wollen, finden Sie auf dieser Seite bzw. auf den unten verlinkten Angeboten alle relevanten Informationen hierzu:

Allgemeine Informationen

Die Gemeinde Dischingen liegt im Landkreis Heidenheim und besitzt keine eigene Baurechtsbehörde. Dies bedeutet für Sie, dass die untere Baurechtsbehörde beim Landratsamt Heidenheim Ihr Ansprechpartner für baurechtliche Fragen und Überprüfungen ist, die Bauanträge entgegennimmt und auch die entsprechenden Genehmigungen erteilt.

Die Gemeinde übernimmt im Rahmen des klassischen und vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens die Durchführung der Nachbaranhörung und die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens. Weiterhin gibt die Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit allgemeine Auskünfte über den Inhalt der Bauleitpläne und ist auch für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis zuständig.

Formulare und Unterlagen

Aktuelle Formulare und Unterlagen (Antrag auf Baugenehmigung, Befreiungsantrag, u.a.) finden Sie auf der Webseite des Landkreises Heidenheim unter folgendem Link:

Zum virtuellen Bauamt des Landkreises Heidenheim

Das Logo der Gemeinde Dischingen zeigt eine stilisierte Karte mit roten und gelben Segmenten neben dem Schriftzug "Dischingen".

Gemeindeverwaltung Dischingen
Marktplatz 9
89561 Dischingen

 
Tel. (0 73 27) 81-0
Fax (0 73 27) 81-43
info@dischingen.de

Öffnungszeiten Rathaus Dischingen

Montag - Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr

Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr

außerdem Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr

Wir bitten um Terminvereinbarungen bei Anliegen auf dem Bürger- & Standesamt entweder Online
oder unter 07327 81-0.

Barrierefreie Ansicht